Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
wir wenden uns an Sie, um wichtige Regelungen in der Kindertagesbetreuung mitzuteilen.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen (s. unser Schreiben vom 07.01.21) bis 14. Februar 2021 fortbestehen.
Das Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) appelliert eindringlich an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld gar nicht sichergestellt werden kann. Wir möchten uns diesem Appell ausdrücklich anschließen.
Wir möchten uns zeitgleich bei den vielen Eltern bedanken, die die Betreuung nicht in Anspruch nehmen und so einen sehr großen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten, was bei rund 1.000 Menschen, die an oder mit Corona pro Tag sterben, aus unserer Sicht immer noch angezeigt ist. Es ist wie in vielen anderen Bereichen des Lebens auch, es wird appelliert, dass jeder Bürger das in seiner Macht stehende tut, um Kontakte zu reduzieren. Wie es auch Menschen gibt, die bedauerlicherweise trotz Verboten feiern oder sich nicht an die Abstands- und Hygieneschutzbestimmungen halten, werden wir mit der aktuellen Regelung nicht ausschließen können, dass auch solche Eltern die Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, die andere Betreuungsmöglichkeiten hätten. Vorgaben oder eine Kontrolle sieht das StMAS im Augenblick nicht vor, sondern hier wird vertraut auf die Vernunft der Menschen.
Sollten die von den Einrichtungen tagesaktuell übermittelten Belegungszahlen zeigen, dass die Notbetreuung vermehrt in Anspruch genommen wird, könnte eine verschärfte Regelung auf den Weg gebracht werden, z.B. könnten dann Nachweise zur Berechtigung eingefordert werden.
Bezüglich etwaiger Erstattungen der Kita-Beiträge ist, nach unserem Kenntnisstand von der bay. Staatsregierung immer noch keine Entscheidung getroffen worden. Auch wir haben uns, wie im letzten Schreiben an Sie bereits berichtet, dafür eingesetzt, dass Eltern, die ihr Kind nicht betreuen lassen (sollen), entsprechend entlastet werden sollten. Die Träger der Kindertagesbetreuungseinrichtungen hatten zuletzt für den Erstattungszeitraum März bis Juni 2020 teils erhebliche Einbußen hinnehmen müssen, auch da der vom Freistaat Bayern finanzierte Beitragsersatz nicht der Höhe der Elternbeiträge entsprach. Einen freiwilligen Verzicht auf Elternbeiträge ohne entsprechende Ausgleichzahlungen würden die meisten Kita-Träger wirtschaftlich schlicht nur wenige Wochen überstehen.
Sollten wir diesbezüglich etwas erfahren, werden wir die Eltern im Stadtgebiet unmittelbar über die Einrichtungen bzw. Tagespflegepersonen informieren. Bis dahin können wir nur um Geduld und Verständnis bitten, denn die wenigsten Träger dürften in der Lage sein, eine Erstattung von Elternbeiträgen von sich aus zu veranlassen.
Wir bitten auch eindringlich darum, die Kinder nur in die Betreuung zu bringen, wenn
– Sie die Betreuung gar nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
– die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
– Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
– eine Behinderung bei Ihrem Kind vorliegt oder dieses von wesentlicher Behinderung bedroht ist.
Dieser Appell ist uns auch deshalb wichtig, um die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung vor einer Infektion zu schützen und den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nicht zu gefährden.
Bitte informieren Sie Ihre Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle frühzeitig über einen eventuellen Betreuungsbedarf, damit diese planen kann.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir alles erdenklich Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Tobias Thiem
Abteilungsleitung Kindertageseinrichtungen
Archiv für den Monat: Januar 2021
Notbetreuung in den Kindertagesstätten

