Aktuell findet in der Kindertagesbetreuung Regelbetrieb statt, das bedeutet: Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle – unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz – besuchen. Die Betreuung in festen Gruppen ist nicht notwendig.
Eine Betreuung ist stets nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Kind weist keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit auf (vgl. auch die Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen),
- das Kind wurde nicht positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet und gilt auch nicht als Verdachtsperson oder enge Kontaktperson im Sinne der AV Isolation und steht deshalb unter Quarantäne und
- das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme (z.B. nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes).
Der Rahmenhygieneplan findet stets Anwendung.
Weitere Informationen zum Betrieb an diesen Einrichtungen finden Sie in den FAQs des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.